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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Druck & Design
1. Geltungsbereich
1.01 QUERBACH · Media-Design mit Sitz in Kamp-Bornhofen führt Aufträge ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Diese AGB-Druck & Design gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB-Druck & Design sind im Internet unter www.atelier-querbach.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB-Druck & Design von QUERBACH · Media-Design an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen das QUERBACH · Media-Design im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
1.02 Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über das QUERBACH · Media-Design bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner von QUERBACH · Media-Design. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen QUERBACH · Media-Design und dem Kunden.
1.03 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn QUERBACH · Media-Design sie schriftlich anerkennt.
2. Preise
2.01 Die in den Angeboten von QUERBACH · Media-Design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
2.02 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.03 Alle Preise sind in Euro und enthalten keine Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Kamp-Bornhofen. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.04 Alle Preise und Angebote sind freibleibend und bedürfen der endgültigen Bestätigung von QUERBACH · Media-Design.
2.05 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.06 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter / übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).
3. Zahlung
3.01 Zahlung für Druckaufträge erfolgt grundsätzlich 30 Tage netto nach Rechnungsdatum. Zahlungen innerhalb 7 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
3.02 Gegen Forderungen von QUERBACH · Media-Design kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
4. Beanstandungen/Gewährleistungen
4.01 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
4.02 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
4.03 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
4.04 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
4.05 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
4.06 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
4.07 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
4.08 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
4.09 Verzichtet der Kunde auf Anlieferung eines Proofs oder Vorlage einer verbindlichen Farbvorgabe, ist QUERBACH · Media-Design nicht verantwortlich für eventuelle Farbabweichungen. Dieses gilt insbesondere für die Auftragsvergabe durch digitale Daten.
5. Lieferung
5.01 Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
5.02 Die übliche Lieferzeit beträgt 14 Werktage nach Freizeichnung der Vorlagen, bzw. Druckfreigabe seitens des Kunden. Liefertermine sind jedoch nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
5.03 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
5.04 Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferes wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.05 Im kaufmännischem Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
6.01 QUERBACH · Media-Design haftet nur für Schäden, die von QUERBACH · Media-Design, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.02 Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den Auftragswert gezahlte Entgelt begrenzt.
7. Datenschutz
7.01 ATELIER QUERBACH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der QUERBACH · Media-Design im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.01 Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von QUERBACH · Media-Design.
9. Handelsbrauch
9.01 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
10. Archivierung
10.01 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
11. Regelungen zu Inhalten; Verantwortlichkeit des Kunden
11.01 Der Kunde ist für alle von ihm, von Dritten oder von QUERBACH · Media-Design im Auftrag erstellten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt QUERBACH · Media-Design von jeglicher Haftung für den Inhalt der Druckerzeugnisse gegenüber Dritten frei. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch QUERBACH · Media-Design findet nicht statt.
11.02 Der Kunde verpflichtet sich, die für den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des Urhebergesetzes. Des weiteren hat der Kunde zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist das QUERBACH · Media-Design berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
11.03 Sollte QUERBACH · Media-Design aus den genannten beschriebenen Gründen eine Auslieferung nicht vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber QUERBACH · Media-Design leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, welche das QUERBACH · Media-Design zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält das QUERBACH · Media-Design bezüglich Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
12. Leistungsbeschreibung Design-Erstellung
12.01 QUERBACH · Media-Design erstellt für den Kunden Print-Medien alle Art. QUERBACH · Media-Design erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens orientiert oder nach Kundenvorgaben erstellt wird und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Nach der Zustimmung des Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Ausarbeitung vorgenommen.
12.02 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. QUERBACH · Media-Design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.03 Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht vom QUERBACH · Media-Design gestellt werden. Der Kunde hat dem QUERBACH · Media-Design die Daten auf Diskette, CD-ROM oder per E-Mail in dem von QUERBACH · Media-Design gefordertem PC-Format zur Verfügung zu stellen.
12.04 QUERBACH · Media-Design behält sich vor, Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden und bearbeitet werden müssen, diesen Aufwand gesondert zu berechnen.
12.05 Kommt es deshalb nicht zur Umsetzung bzw. zum Entwurf des Konzeptes, weil der Kunde die notwendigen Vorlagen nicht rechtzeitig oder vollständig beibringt, ist er trotzdem dazu verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen das bereits angefallene Entgelt zu zahlen.
12.06 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
13. Abnahme
13.01 Durch die Genehmigung des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme.
13.02 QUERBACH · Media-Design ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile des Konzeptes zur Teilabnahme vorzulegen.
14. Urheberrecht, Nutzung des Werkes
14.01 QUERBACH · Media-Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
14.02 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich QUERBACH · Media-Design die Eigentums- und Urheberrechte vor.
14.03 Der Kunde darf das von QUERBACH · Media-Design gefertigte Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen.
14.04 Dem Kunden ist es ohne Genehmigung von QUERBACH · Media-Design nicht gestattet am Aufbau, der Gestaltung o.ä. des Werkes Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile daraus zu veräußern.
14.05 Dem Kunden ist es ohne Genehmigung von QUERBACH · Media-Design nicht gestattet, die von QUERBACH · Media-Design entwickelten und erstellten Inhalte und Layouts anderweitig zu verwenden. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung seitens des QUERBACH · Media-Design.
14.06 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
14.07 QUERBACH · Media-Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat QUERBACH · Media-Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von QUERBACH · Media-Design geändert werden.
14.08 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber QUERBACH · Media-Design 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. QUERBACH · Media-Design ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
15. Haftung für Design-Aufträge
15.01 QUERBACH · Media-Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. QUERBACH · Media-Design haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
15.02 QUERBACH · Media-Design verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet QUERBACH · Media-Design für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
15.03 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
15.04 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens QUERBACH · Media-Design.
15.05 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei QUERBACH · Media-Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
16. Sonstiges
16.01 Alle Angebote und Preise von QUERBACH · Media-Design sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Des weiteren stehen alle Texte, Informationen, Preise usw. aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern.
16.02 QUERBACH · Media-Design ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. QUERBACH · Media-Design ist berechtigt, die mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
16.03 Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt QUERBACH · Media-Design auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. QUERBACH · Media-Design behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren QUERBACH · Media-Design Schäden entstanden sind.
16.04 QUERBACH · Media-Design steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
16.05 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB‘s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
16.07 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Kamp-Bornhofen.
16.08 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Koblenz. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.09 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Jochen Querbach
Forststraße 18
56341 Kamp-Bornhofen
Germany
Fon: +49 (0) 67 73 - 218 501
Mobil: +49 (0) 170 1 218 501
jochenquerbach@me.com
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